Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kuhnhenn & Kollegen
Kuhnhenn & Kollegen ist eine eigenständige und unabhängige Personalberatung, die Führungskräfte und gesuchte Spezialisten an mittelständische Unternehmen, im Rahmen dienstvertraglicher Leistungen, vermittelt.
Die Vermittlung erfolgt durch die Herstellung von Kontakten zwischen beiden Parteien nach einer qualifizierten Vorauswahl, sowie die persönliche Vorstellung der Kandidaten beim interessierten Unternehmen. Diese wird mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen und ggf. durch Einsatz moderner Methoden des Personalmanagements wie z.B. wissenschaftliche Eignungsdiagnostik durch die Mitarbeiter von Kuhnhenn & Kollegen durchgeführt.
Die Vermittlung durch Kuhnhenn & Kollegen ist für Arbeitnehmer immer kostenfrei.
Bei einer Vermittlung geeigneter Fach - oder Führungskräfte ohne Auftrag, d.h. Kuhnhenn & Kollegen bieten einem Arbeitgeber eine Fach- oder Führungskraft initiativ an und es kommt darauf zum Abschluss eines Arbeitsvertrages, wird eine Vermittlungsprovision in Höhe von 20% vom Jahreszielgehalt, oder wenn nichts anderes vereinbart wurde, mindestens 15.000,– €, fällig.
Das Jahreszielgehalt berechnet sich als das Bruttojahreseinkommen des ersten Beschäftigungsjahres einschl. aller Boni, Tantiemen, Provisionen, geldwerten Vorteilen, etc..
Die Vermittlungsprovision wird fällig mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages. Über die Vermittlungsprovision erhält der Arbeitgeber eine steuerabzugsfähige Rechnung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Vollständige oder teilweise Rückzahlungen der Vermittlungsprovision ist nicht möglich und wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Zahlungsfrist beträgt 8 Tage. Maßgebend ist das Datum der Rechnung.
Eine Person gilt als durch Kuhnhenn & Kollegen vermittelt, wenn deren Name, Adresse und/oder Kontaktdaten durch Kuhnhenn & Kollegen an den Arbeitgeber übermittelt wurden und/oder eine schriftliche oder persönliche Kandidatenpräsentation durch Kuhnhenn & Kollegen erfolgt ist oder der Arbeitgeber auf andere Weise über Kuhnhenn & Kollegen über die Wechselabsichten des Kandidaten informiert wurde.
Die Weitergabe von Bewerbungsunterlagen an Dritte ist aus Datenschutzgründen untersagt und nur mit schriftlichem Einverständnis von Kuhnhenn & Kollegen möglich.
Trotz aller aufgewendeten Sorgfalt und Methodik übernimmt Kuhnhenn & Kollegen keine Haftung für den Erfolg oder den Verbleib der vermittelten Personen in ihren Unternehmen. Die Vermittlung kann somit nur als Vorschlag geeigneter Kandidaten zum Abschluss eines Arbeitsvertrages verstanden werden. Die abschließende Entscheidung und die damit verbundene Verantwortung tragen allein die den Arbeitsvertrag schließenden Parteien.
Des Weiteren haftet Kuhnhenn & Kollegen nicht für falsche oder unwahre Angaben von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern. Führen diese im Nachhinein zum Scheitern des Anstellungsverhältnisses, ist eine Rückforderung der Vermittlungsprovision ausgeschlossen.
Gegenüber den vermittelten Arbeitnehmern haftet Kuhnhenn & Kollegen nicht für die Handlungen und Entscheidungen des Arbeitgebers, auch dann nicht, wenn eine besondere Beratung des Arbeitnehmers beim Bewerbungsprozess erfolgt ist. Kuhnhenn & Kollegen versichert jedoch größtmögliche Sorgfalt auszuüben und nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln.
Für die Besetzung von Führungs- und Schlüsselpositionen im Wege der verdeckten Suche sowie für die anzeigengestützte Stellenbesetzung gelten die jeweiligen Angebote.
Gerichtsstand ist Nordhorn/Niedersachsen/Deutschland.
Stand: 30.Januar 2021